01. - 04- Juni 2023
Internationale Bodenseewoche e.V. Durchführende Vereine der jeweiligen Bahnen DSMC, SVB, SVK, SVS
Anmeldung: Manage2sail
Wettfahrtleiter/Wettfahrtleiterin:
Vorsitzende des Protestkomitees:
XXXXXXXXX
Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).
1. REGELN
1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
1.2 Es gilt die Bodenseeschifffahrtsverordnung BSO.
1.3 [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
1.4 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der
Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der
Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
1.5 Die Segelanweisungen können weitere WR ändern.
2. SEGELANWEISUNGEN
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung und auf Manage2sail ab dem 9.6.2022 erhältlich.
3. KOMMUNIKATION
3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich am Eingang Festzelt.
3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen,
sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgende(n) Klasse(n) offen:
Traditionsklassen / Esprit de Tradition
(Internationale Bodenseewoche-Pokal) Bodenseemeisterschaft der 75qm Nationalen Kreuzer 30m2 Schärenkreuzer Reimerspokal-Wertung
Teilnahmeberechtigt
Jede Klasse bzw. Wertungsgruppe wird separat gewertet. Ab 6 Meldungen Klassenwertung nach gesegelter Zeit. Bei weniger als 6 Meldungen Einteilung in die offene klassische Klasse(n) mit Wertung nach Yardstick.
Reimerspokal der 30m2 Schärenkreuzer und Bodenseemeisterschaft der 75qm (min. 3 gültige Wettfahrten).
Klassen, die die Mindestanzahl nicht erreichen, werden in Yardstick eingruppiert!
Moderne Klassen
(Internationale Bodenseewoche-Pokal)
ORC-Schwerpunktregatta zur internationalen
Bodenseemeisterschaft der ORC-Klassen.
Teilnahmeberechtigt
(Bei weniger als 8 Meldungen wird ORC Messbrief benötigt,
sonst Teilnahme nicht möglich)
Mehrrumpf- und Auslegerboote sind nicht zugelassen.
Klassenwertung ab 8 Booten
Wird die Mindestanzahl für eine Klasse nicht erreicht, können diese Boote gemäß dem Handbuch der RVB in eine andere Klasse eingeteilt werden.
4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
4.3 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
4.4 Teilnahmeberechtigte Boote können online über manage2sail.com oder über die Veranstaltungswebseite melden.
4.5 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 29. Mai 2022 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
5. MELDEGELDER
5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:
| Meldegeld (EUR) bis 29.5.2022 | |
| 5.5m, Lacustre, Drachen, Trias | EUR 90 |
| 45qm-Kreuzer, 30m2 Schärenkreuzer | EUR 100 |
| Offene klassische Klasse I | EUR 100 |
| Offene klassische Klasse II | EUR 90 |
| 75qm-Kreuzer, 6mR | EUR 100 |
| Sportboote, J70 | EUR 100 |
| 8mr, ORC-Yachten 1-2, X99 | EUR 120 |
5.2 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen.
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch
Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das
Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung
zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung
oder Klasse absagt.
6. [DP] WERBUNG
Jegliche Art von Werbung ist ohne schriftliche Einwilligung der Internationalen Bodenseewoche nicht gestattet. Bei Verstoß verfällt die Teilnahmeberechtigung ohne Rückerstattung des Meldegeldes. Infos befinden sich auf der Homepage IBW unter Werbeanbringung.
7. ZEITPLAN
7.1 Registrierung:
| Klassen | Registrierung | Ort der Registrierung |
| Alle Klassen |
10. Juni 16:30 – 19:00 Uhr
11. Juni 08:00 – 09:30 Uhr |
Regattabüro im Zelt |
7.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 9:30 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.
7.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:
| Klassen | Wettfahrttage | Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt | Anzahl der Wettfahrten |
| alle Klassen, ORC+Sportbote | 11. Juni bis 12. Juni | 11. Juni 10:50 Uhr | Max. 5. Wettfahrten |
| offene klassische Klasse I+II | 11. Juni bis 12. Juni | 11. Juni 11:10 Uhr | 2 Wettfahrten (je 1 pro Tag) |
7.4 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 13:30 Uhr gegeben.
8. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
8.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
8.2 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.
9. VERANSTALTUNGSORT
9.1 Die Veranstaltung findet Im Bundesbahnhafen in Konstanz statt.
9.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im Zelt hinter dem DSMC Clubhaus.
9.3 Wettfahrtgebiet ist Bodensee vor Konstanz. Der Anhang „Wettfahrtgebiete“ zeigt die
ungefähre Lage der Wettfahrtgebiete. Die Mittlstrecke im Bereich westlicher Bodensee.
10. BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen
Für die Klassen sind Up and Down Kurse ausgeschrieben. Die Yardstickklassen segeln am Samstag und Sonntag jeweils eine Mittelstrecken Wettfahrt.
11. STRAFSYSTEM
11.1 Für alle Klassen sind WR 44.1 geändert, sodass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein- Drehung-Strafe ersetzt ist.
12. WERTUNG
12.1 5 Wettfahrten für die Up-und Down Bahnen, 2 Wettfahrten für die Yardstick-Klassen
12.2 Es gilt WR A5.3.
13. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
14.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie - soweit anwendbar - die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
[DP] LIEGEPLÄTZE
An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
[DP] MEDIENRECHTE
15.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV- Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
DATENSCHUTZHINWEISE
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf Manage2sail zur Verfügung.
HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
17.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
17.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungs- vorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.4 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der
Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf Manage2sail zur Verfügung.
[DP] VERSICHERUNG
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR/CHF oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
PREISE
19.1 Die in der Gesamtwertung besten drei Boote jeder Klasse erhalten Preise. Falls weniger als zehn Boote melden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Preise anzupassen.
19.2 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.
Internationale Bodenseewoche e.V,
