Ausschreibung 2023

01. - 04- Juni 2023

Internationale Bodenseewoche e.V. Durchführende Vereine der jeweiligen Bahnen DSMC, SVB, SVK, SVS

Anmeldung: Manage2sail

Wettfahrtleiter/Wettfahrtleiterin:

  • Tanja Waldmann SVS
  • Mathias Hagner DSMC
  • Peter Egli SVK
  • Holger Zopf SVB
  • Frank Allmendinger SCBo

 Vorsitzende des Protestkomitees: XXXXXXXXX

Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

1. REGELN

1.1  Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.

1.2  Es gilt die Bodenseeschifffahrtsverordnung BSO.

1.3  [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.

1.4  Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der

Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der

Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.

1.5  Die Segelanweisungen können weitere WR ändern.

2. SEGELANWEISUNGEN

Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung und auf Manage2sail ab dem 9.6.2022 erhältlich.

3. KOMMUNIKATION

3.1  Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich am Eingang Festzelt.

3.2  [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen,

sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.

4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG

4.1  Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgende(n) Klasse(n) offen:

Traditionsklassen / Esprit de Tradition

(Internationale Bodenseewoche-Pokal) Bodenseemeisterschaft der 75qm Nationalen Kreuzer 30m2 Schärenkreuzer Reimerspokal-Wertung

Teilnahmeberechtigt

  • 75qm Nationale Kreuzer
  • 45qm Nationale Kreuzer
  • 8mR, 6mR Classic
  • 6mR Modern
  • 5.5m Classic
  • 5.5m Evolution + Modern
  • 30m2 Schärenkreuzer (gemäß Klassenvorschriften der i.V- 30 SK),
  • Schärenkreuzer gemäß internationalem Schärenkreuzer-Reglement
  • Lacustre, Drachen + Drachen Classic (Karweel beplankt)
  • Trias, offene klassische Klasse I (YST bis 100),
  • offene klassische Klasse II (YST 101 bis 110)

Jede Klasse bzw. Wertungsgruppe wird separat gewertet. Ab 6 Meldungen Klassenwertung nach gesegelter Zeit. Bei weniger als 6 Meldungen Einteilung in die offene klassische Klasse(n) mit Wertung nach Yardstick.

Reimerspokal der 30m2 Schärenkreuzer und Bodenseemeisterschaft der 75qm (min. 3 gültige Wettfahrten).

Klassen, die die Mindestanzahl nicht erreichen, werden in Yardstick eingruppiert!

Moderne Klassen

(Internationale Bodenseewoche-Pokal)
ORC-Schwerpunktregatta zur internationalen Bodenseemeisterschaft der ORC-Klassen.

Teilnahmeberechtigt

  • ORC-Yachten 1-2
  • Sportboote mit gültigem ORC Messbrief
  • J-70, X99

(Bei weniger als 8 Meldungen wird ORC Messbrief benötigt, sonst Teilnahme nicht möglich)
Mehrrumpf- und Auslegerboote sind nicht zugelassen. Klassenwertung ab 8 Booten

Wird die Mindestanzahl für eine Klasse nicht erreicht, können diese Boote gemäß dem Handbuch der RVB in eine andere Klasse eingeteilt werden.

4.2  Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

4.3  Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.

4.4  Teilnahmeberechtigte Boote können online über manage2sail.com oder über die Veranstaltungswebseite melden.

4.5  Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 29. Mai 2022 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.

5. MELDEGELDER

5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:

  Meldegeld (EUR) bis 29.5.2022
5.5m, Lacustre, Drachen, Trias  EUR 90
45qm-Kreuzer, 30m2 Schärenkreuzer  EUR 100
Offene klassische Klasse I  EUR 100
Offene klassische Klasse II  EUR 90
75qm-Kreuzer, 6mR  EUR 100
Sportboote, J70  EUR 100
8mr, ORC-Yachten 1-2, X99  EUR 120


5.2 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.

6. [DP] WERBUNG

Jegliche Art von Werbung ist ohne schriftliche Einwilligung der Internationalen Bodenseewoche nicht gestattet. Bei Verstoß verfällt die Teilnahmeberechtigung ohne Rückerstattung des Meldegeldes. Infos befinden sich auf der Homepage IBW unter Werbeanbringung.

7. ZEITPLAN

7.1 Registrierung:

Klassen Registrierung Ort der Registrierung
Alle Klassen 10. Juni 16:30 – 19:00 Uhr

11. Juni 08:00 – 09:30 Uhr

Regattabüro im Zelt

7.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 9:30 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.

7.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:

 Klassen Wettfahrttage Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt Anzahl der Wettfahrten
 alle Klassen, ORC+Sportbote  11. Juni bis 12. Juni  11. Juni 10:50 Uhr Max. 5. Wettfahrten
 offene klassische Klasse I+II  11. Juni bis 12. Juni 11. Juni 11:10 Uhr 2 Wettfahrten (je 1 pro Tag)

7.4 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 13:30 Uhr gegeben.

8. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE

8.1  Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.

8.2  Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.

9. VERANSTALTUNGSORT

9.1  Die Veranstaltung findet Im Bundesbahnhafen in Konstanz statt.

9.2  Das Wettfahrtbüro befindet sich im Zelt hinter dem DSMC Clubhaus.

9.3  Wettfahrtgebiet ist Bodensee vor Konstanz. Der Anhang „Wettfahrtgebiete“ zeigt die

ungefähre Lage der Wettfahrtgebiete. Die Mittlstrecke im Bereich westlicher Bodensee.

10. BAHNEN

Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen

Für die Klassen sind Up and Down Kurse ausgeschrieben. Die Yardstickklassen segeln am Samstag und Sonntag jeweils eine Mittelstrecken Wettfahrt.

11. STRAFSYSTEM

11.1 Für alle Klassen sind WR 44.1 geändert, sodass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein- Drehung-Strafe ersetzt ist.

12. WERTUNG

12.1  5 Wettfahrten für die Up-und Down Bahnen, 2 Wettfahrten für die Yardstick-Klassen

12.2  Es gilt WR A5.3.

13. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN

14.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie - soweit anwendbar - die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.

[DP] LIEGEPLÄTZE

An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

[DP] MEDIENRECHTE

15.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV- Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

DATENSCHUTZHINWEISE

Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf Manage2sail zur Verfügung.

HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL

17.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche

Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

17.2  Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungs- vorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

17.3  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.4  Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der

Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf Manage2sail zur Verfügung.

[DP] VERSICHERUNG

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR/CHF oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

PREISE

19.1  Die in der Gesamtwertung besten drei Boote jeder Klasse erhalten Preise. Falls weniger als zehn Boote melden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Preise anzupassen.

19.2  Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.

Internationale Bodenseewoche e.V,